Corona - Regeln - Schwimmgemeinschaft Rommerskirchen

Schwimmgemeinschaft
Rommerskirchen e.V.


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Corona - Regeln

Hygiene- und Verhaltensregeln

7.    Beckennutzung
 
Der Schwimmverband NRW stellt fest, dass nach jetzigem Wissensstand Schwimmen in Chlorwasser bei richtiger Dosierung des Chlors durch seine desinfizierende Wirkung den Erreger unschädlich machen kann. (Dies gilt natürlich nicht für schon in den Körper eingedrungene Erreger.) Damit ist aber nur die sogenannte Schmierinfektion ausgeschlossen. Weiter bestehen aber die Risiken einer sogenannten Tröpfcheninfektion oder gar die aktuell in Einzelfällen vermutete Übertragung über die Luft.
Aus diesem Grunde ist darauf zu achten, dass es keine Gruppenbildung am Beckenrand oder den Leinen mit dem sonst üblichen Plausch gibt. Der Aufenthalt im Becken dient ausschließlich der sportlichen Aktivität.

8.    Nutzerzahlen/Gruppengrößen
 
Im Schwimmbecken ist je nach Inzidenzstufe nur eine begrenzte Anzahl an Gruppen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl zulässig.

9.    Kinderschwimmen
 
Um das Umziehen der Kinder nach dem Schwimmunterricht und evtl. notwendige Toilettengänge während des Schwimmunterrichts zu beschleunigen, wird eine einfache Schwimmbekleidung empfohlen, die die Kinder im Idealfall ohne Hilfe an- und ausziehen können.
Kinder werden vollständig geduscht (auch Haare vgl. Ziffer 5) von nur einer Begleitperson zum Schwimmbecken gebracht, weil sie sonst ihrem natürlichen Bewegungsdrang folgend nicht den direkten Weg zum Schwimmbecken nehmen und Gruppen ohne Mindestabstand bilden könnten. Auf das Fönen der Haare ist zu verzichten.
Sodann verlässt die Begleitperson unverzüglich den gesamten Hallenbadbereich, also auch den Vorraum (vgl. Ziffer 4).

Die Schwimmausbildung, insbesondere mit Anfänger*innen, wird nicht (immer) kontaktfrei möglich sein. Mit der Anmeldung zu einem der Schwimmkurse erklären die Erziehungsberechtigten Ihr Einverständnis dazu.


 
1.    Symptomfreiheit
 
Personen, die Erkältungssymptome, Husten, Fieber, Schnupfen oder Atemnot aufweisen können nicht teilnehmen. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten können ebenfalls nicht teilnehmen. Mit dem Zutritt zum Schwimmbad bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie beim Betreten der Sportstätte absolut symptomfrei sind.
 
 
2.    Abstandsregel
 
Im gesamten Schwimmbadbereich (also auch im Schwimmbecken) ist zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Abs. 2 genannten Gruppen [1] gehören, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
 
 
3.    Maskenpflicht
 
Für den gesamten Hallenbadbereich besteht eine Pflicht zum Tragen der sogenannten Mund-Nase-Bedeckung. Nur Kursteilnehmer*innen (also nicht eine etwaige Begleitperson) dürfen den Dusch- und Beckenbereich ohne Maske betreten.
 
 
4.    Aufenthalt im Vorraum
 
Der Aufenthalt im Vorraum ist grundsätzlich untersagt.
 
 
5.    Umkleide
 
Es wird empfohlen, die Bank in der Einzelumkleide ggf. (mit selbst mitzubringenden Hygienemitteln) selbst zu desinfizieren oder mit einem zusätzlichen Handtuch abzudecken.
Je nach Inzidenzstufe werden die Schränke verschlossen. Die Schlüssel zu den Schränken werden dann gegen Pfand einzeln herausgegeben.
 
 
6.    Sanitärbereich / Duschen
 
Auch die Nutzung von Duschen ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. Das bedeutet, dass nur jede 2. Dusche benutzt werden darf.
 

 
Es ist zwingend vorgegeben, dass die Teilnehmer*innen vorab vollständig (Körper und Haare) warm duschen. Eine Badekappe ersetzt das Haarewaschen nicht!
 
 

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